Neue Interreg-Verordnung in Reichweite
Zwischen den EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament gibt es inzwischen eine politische Vereinbarung zur Ausgestaltung der neuen Generation von Interreg-Programmen. Diese umfasst die Fortführung der bisherigen Programme sowie die Höhe der finanziellen Ausstattung (5,8 Mrd. Euro für grenzübergreifende Zusammenarbeit, 1,5 Mrd. Euro für transnationale Zusammenarbeit, 0,5 Mrd. Euro für interregionale Kooperationen). Gemeinsam mit den Beschlüssen zum Mehrjährigen Finanzrahmen bietet der Beschluss die Grundlage dafür, dass die Verordnungen für die Durchführung der Interreg-Programme zügig zu Jahresbeginn verabschiedet werden können. Wir rechnen damit, dass die ausgearbeiteten Programme ab Mitte 2021 der Europäischen Kommission zur Bestätigung vorgelegt werden können.